Bekanntmachung von 1873
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Bekanntmachung. (Feuerlöschwesen betr.) Da in den meisten Gemeinden Lokal-feuerlöschordnungen nicht bestehen, so ergeht der Auftrag, solche zu berathen und sodann binnen
3 Wochen anher zu senden. Zugleich ergeht die dringende Aufforderung, darauf hinzuwirken, dass sich in den Gemeinden freiwillige Feuerwehren bilden.
Das Resultat ist gleichfalls binnen 3 Wochen zu berichten.
Königl. Bezirksamt Roding